Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird in der Regel bereits durch den Sozialdienst der Akutkliniken beantragt. Eine onkologische Folge-Reha wiederum durch ihre*n behandelnde*n Ärztin/Arzt. (Innerhalb der ersten zwei Jahre können Menschen mit Krebs nach 12 und nach 24 Monaten eine Folge-Reha erhalten.)
Gesetzlich versichert:
Die Antragstellung beinhaltet einen medizinischen Teil und einen Teil, den Sie selbst ausfüllen.
Privat versichert:
Ihr Arzt attestiert die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung.
Diagnose und konkrete Einschränkungen oder Funktionsstörungen sollten angegeben sein. Diese können körperlicher und psychischer Natur sein. Ambulante Maßnahmen sollten bereits erfolgt und nicht ausreichend sein (bei Anschlussheilbehandlung (AHB) entfällt dies).
Geben Sie die Klinik an, die auf Ihre Bedürfnisse und medizinischen Anforderungen spezialisiert ist.
Vor Durchführung der Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung sollte eine Bewilligung durch den Kostenträger erfolgt sein. Bei privater Krankenversicherung besteht häufig keine Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen. Je nach Tarif zahlen die privaten Krankenversicherungen ein Tagegeld. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) zahlt die private Krankenversicherung als weiterführende Krankenhausbehandlung den vollen Pflegesatz entsprechend des versicherten Tarifs. Natürlich können Sie auch als Selbstzahler bei uns aufgenommen werden.
Teilen Sie uns gern Ihren Wunschtermin für Ihre Aufnahme bei uns mit.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Aufnahme und Kostenübernahme für Ihren Aufenthalt in der Habichtswald Reha-Klinik.
Sie haben Fragen zu Aufnahme, Kostenübernahme oder Ihrem Aufenthalt in unserer Rehaklinik? Unser Serviceteam ist sehr gern für Sie da.