Die Habichtswald Reha-Klinik ist nach § 111 SGB V anerkannt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie privaten Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen unterschiedlich eingestuft. Gesetzlich Versicherte können bundesweit stationäre Rehabilitationen nach § 40 SGB V in Anspruch nehmen.
Die Habichtswald Reha-Klinik verfügt über keinen Belegungsvertrag mit der deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese stellen den Erhalt der Erwerbsfähigkeit sicher. Sofern Sie noch im Berufsleben stehen und bereits 5 Jahre Beiträge in den Rentenversicherungsträger eingezahlt haben, wird dieser laut Gesetzgebung Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme. Sie erhalten leider keine Kostenübernahme für unser Haus. Sofern Sie allerdings noch keine 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf. Diese prüfen für Sie die Zuständigkeit sowie die Kostenübernahme.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn es vorrangig um Ihre Gesundheit und Lebensqualität geht z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei chronischen Erkrankungen. Hier ist keine bestimmte Beitragszeit nötig.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bietet die Klinik als gemischte Krankenanstalt akute Krankenhausbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen (AHB) sowie Rehabilitations-, Kur- und Sanatoriumsbehandlungen an. Die Habichtswald-Klinik ist zudem nach § 30 GWO beihilfefähig anerkannt.
Im Fachbereich Onkologie ermöglicht die Klinik auch ein individuell ausgerichtetes Programm für Selbstzahler.